Grundprinzipien der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

 

Die Grundlage für die methodisch-didaktische Arbeit an der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bilden die Regelschullehrpläne des Freistaates Sachsen (vgl. Gesetzliche Grundlagen).
Auf Grund der individuellen Voraussetzungen der SchülerInnen und der Aufgabe der Förderschule  ergeben sich besondere Rahmenbedingungen für die pädagogische und methodisch-didaktische Arbeit. Im Einzelnen sind das:

1. Prinzip des Durchgangs
Unsere Förderschule wird in der Regel vom einzelnen Schüler bzw. der einzelnen Schülerin, davon gibt es übrigens nur sehr wenige, nicht die gesamte Schulzeit besucht. Genau wie nach einem entsprechenden Feststellungsverfahren prinzipiell jederzeit eine Aufnahme möglich ist, kann bei einer positiven Persönlichkeits- und Verhaltensentwicklung eine Rückschulung an die Regelschule erfolgen.

Die Durchführung des Unterrichts nach den Lehrplänen der Grund- und Oberschule ist eine wichtige Voraussetzung dieses Durchgangsprinzipes.

2. Vorrang der Erziehung
Natürlich sind alle LehrerInnen, ob sie nun an einer Grundschule, an einem Gymnasium oder an einer Berufsschule unterrichten, Fachwissenschaftler und Erzieher. An einer Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung steht jedoch der erzieherische Aspekt auf Grund der Besonderheiten der SuS im Unterricht und in den Förderstunden stärker im Mittelpunkt.

3. Didaktischer Anspruch
Unter Beachtung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der SuS in den Bereichen Kognition, Wahrnehmung, Lern- und Arbeitsverhalten und Sozialverhalten kann im Rahmen der allgemeinen Vorgaben (Lehrplan) eine inhaltliche oder auch organisatorische Modifikation der Angebote vorgenommen werden.