Grundprinzipien der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Die Grundlage für die methodisch-didaktische Arbeit an der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bilden die Regelschullehrpläne des
Freistaates Sachsen (vgl. Gesetzliche Grundlagen).
Auf Grund der individuellen Voraussetzungen der SchülerInnen und der Aufgabe der Förderschule ergeben sich besondere Rahmenbedingungen für die pädagogische
und methodisch-didaktische Arbeit. Im Einzelnen sind das:
1. Prinzip des Durchgangs
Unsere Förderschule wird in der Regel vom einzelnen Schüler bzw. der einzelnen Schülerin, davon gibt es übrigens nur sehr wenige, nicht die gesamte Schulzeit
besucht. Genau wie nach einem entsprechenden Feststellungsverfahren prinzipiell jederzeit eine Aufnahme möglich ist, kann bei einer positiven Persönlichkeits- und Verhaltensentwicklung eine
Rückschulung an die Regelschule erfolgen.
Die Durchführung des Unterrichts nach den Lehrplänen der Grund- und Oberschule ist eine wichtige Voraussetzung dieses Durchgangsprinzipes.
2. Vorrang der Erziehung
Natürlich sind alle LehrerInnen, ob sie nun an einer Grundschule, an einem Gymnasium oder an einer Berufsschule unterrichten, Fachwissenschaftler und Erzieher. An
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung steht jedoch der erzieherische Aspekt auf Grund der Besonderheiten der SuS im Unterricht und in den Förderstunden stärker
im Mittelpunkt.
3. Didaktischer Anspruch
Unter Beachtung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der SuS in den Bereichen Kognition, Wahrnehmung, Lern- und Arbeitsverhalten und Sozialverhalten kann im Rahmen der
allgemeinen Vorgaben (Lehrplan) eine inhaltliche oder auch organisatorische Modifikation der Angebote vorgenommen werden.