Schule Mosel
In der Schule Mosel werden Schüler der Klassen 4 bis 6 sowohl nach dem Lehrplan der Oberschule, als auch dem der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet.
Der Unterricht findet im Klassenverband statt.
Die Klassenstärke beträgt maximal 12 Schüler.
Stundenzeiten ab Schuljahr 2023/24
Std. Beginn Ende
1. 7.30 Uhr 8.15 Uhr
2. 8.15 Uhr 9.00 Uhr
Frühstückspause 15min
3. 9.15 Uhr 10.00 Uhr
Hofpause 20min
4. 10.20 Uhr 11.05 Uhr
5. 11.10 Uhr 11.55 Uhr
Mittagspause 25min
6. 12.20 Uhr 13.05 Uhr
7. 13.10 Uhr 13.55 Uhr
HAUSORDNUNG
Wir möchten, dass sich alle Schüler, Pädagogen und Mitarbeiter an unserer Schule wohlfühlen. Jeder hat das Recht, in einem angenehmen Klima lernen und arbeiten zu können.
Für den Umgang miteinander gelten Respekt, Höflichkeit, Rücksichtnahme und gegenseitige Achtung.
1. Der Einlass in die Schule erfolgt ab 7.00 Uhr bzw. nach Eintreffen der Schulbusse. Wir grüßen uns. Alle Schüler halten sich im Klassenzimmer auf und verlassen dieses nur nach Absprache.
2. Zum Vorklingeln begeben wir uns an unseren Platz und bereiten uns auf den Unterricht vor, legen alle notwendigen AM bereit und beginnen den Unterricht pünktlich mit einer Begrüßung im Stehen.
3. Am Ende der Stunden werten wir gemeinsam unsere Unterrichtsarbeit aus und packen für das nächste Fach um.
4. Wir wechseln die Zimmer leise und auf direktem Weg, in Gängen und auf Treppen laufen wir langsam.
5. Wir verbringen die Hofpausen möglichst auf dem Schulhof. Dann sind die Klassenräume verschlossen.
6. Handys sind im Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy eingezogen und die Eltern werden über den Vorfall informiert.
7. Bei Verlust persönlicher Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
8. Im Schulgebäude tragen wir keine Kopfbedeckung, Jacken hängen im Garderobenschrank.
9. Wir gehen mit Schul- und Fremdeigentum sorgfältig um. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Sachbeschädigung erfolgt Wiedergutmachung, Reparatur oder Bezahlung.
10. Verbotene oder gefährdende Gegenstände werden von den Lehrkräften eingezogen und den Sorgeberechtigten übergeben.
11. Körperliche wie auch verbale Gewalt wird nicht toleriert.
12. Sicherheitstechnische Anlagen werden nur von den befugten Personen betätigt. Durch Missbrauch entstehende Kosten müssen vom Verursacher getragen werden.